Im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa wurden durch den Hessischen Landkreistag alle Landkreise zu ihren Präventionsräten befragt. Abgefragt wurde, ob überhaupt ein Präventionsrat existiert, in welchem Jahr dieser errichtet wurde, wie sie sich personell und strukturell zusammensetzen, welche Aufgaben sie konkret besitzen, wie oft pro Jahr durchschnittlich getagt wird und welche Vorschläge, Maßnahmen und Anregungen aus den Beratungen der Präventionsräte hervorgegangen sind.
Gemäß der Antwort des Ministerium steht der Ursprung für die Entwicklung von Präventionsräten in Hessen steht im engen Zusammenhang mit der Gründung der Sachverständigenkommission für Kriminalprävention der Hessischen Landesregierung (Landespräventionsrat). Da zu jener Zeit Präventionsräte auf kommunaler Ebene noch nicht sehr ausgeprägt waren, strebte der Landespräventionsrat schon damals eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Gremien an. Dies hat sich bis heute kontinuierlich weiterentwickelt, sodass stets ein reger Kontakt zwischen dem Landespräventionsrat und den lokalen Präventionsgremien besteht. Bekräftigt wird der hohe Stellenwert durch die seit1993 und 1997 stattfindenden Treffen mit den kommunalen Präventionsgremien, welche sich als feste Organisationsform etabliert haben.
Aktuell existieren in Hessen 172 kommunale Präventionsgremien, auf Kreisebene besitzen neun von 21 Landkreisen einen Kreispräventionsrat. Im Main-Taunus-Kreis bestehen in allen Kommunen Präventionsräte.
Besondere Erfahrungen wurden in den Präventionsgremien unter anderem in den Themenfeldern Gewalt im öffentlichen Raum bzw. im sozialen Nahraum gesammelt. Dazu zählen Schulen, Konzepte zur sinnvollen Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen, explizit mit der Intention, Alkoholmissbrauch und Drogensucht zurückzudrängen. Aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre werden vermehrt präventive Maßnahmen gegen rechtsextreme Aktivitäten, gegen Cyber-Mobbing und Cyber-Grooming sowie für die Sicherheit von älteren Menschen durchgeführt.
Der vorstehende Text ist auszugsweise einem Rundschreiben des Hessischen Landkreistages entnommen. Detaillierte Informationen finden Sie in der beigefügten Antwort zur kleinen Anfrage.
Mehr Informationen unter: Landtagsdrucksache 18/7596 Kleine Anfrage betreffend Präventionsräte in Hessen und Antwort des Ministers der Justiz, für Integration und Europa